Sammlung

„Skulptur des Monats“ April 2009
Zwei Pferdestatuen von der Athener Akropolis

Original

Datierung: Um 500/490 v. Chr.
Material: Parischer und pentelischer Marmor
Herkunft: Athen, Akropolis (1887 im Perserschutt ausgegraben: Akr. 697 östlich vom Parthenon, Akr. 700 östlich vom Erechtheion)
Standorte: Athen, Neues Akropolismuseum Inv. 697 und 700
Höhe: SH 61 (Akr. 697) = 87 cm; SH 422 (Akr. 700) = 112 cm

Abguss

Inv.-Nr.: 24-20 / SH 63; 66-4 / SH 422
Hersteller: Nationale Gipsformerei Athen (SH 63); Abgussformerei der Staatlichen Skulp­turensammlung Dresden (SH 422)
Material: Gips, patiniert

Werkbetrachtung

Mit den archäologischen Funden, die im 19. Jh. seit dem Beginn der Ausgrabungen auf der Athener Akro­polis gemacht wurden, kamen ungeahnte Schätze spätarchaischer Plastik ans Licht. Die Marmorwerke kamen in Mulden zum Vorschein, die im 5. Jh. v. Chr. angelegt wurden, um die Akropolis bei deren Wieder­aufbau nach der Zerstörung durch die Perser im Jahre 480 v.Chr. zu planieren. Diesen klaren stratigraphischen Grabungsbefund bezeichnen die Archäologen als ‹Per­serschutt›. Alle darin gemachten Funde müssen daher vor dem Persereinfall im Jahre 480 v. Chr., dem terminus ante quem, entstanden sein. Neben den vorherrschen­den Korenstatuen kamen dabei auch einzelne Kouros­figuren sowie auch Reiter- und Pferdestatuen zum Vor­schein. Reiterdarstellungen gehören neben den ein­fach dastehenden Knaben (kouroi) oder Mädchen (korai) zu den bedeutendsten Votivdenkmälern der archaischen Zeit.

Zwei solche archaischen Pferdestatuen sollen hier zusammen vorgestellt werden, auch wenn sie ursprüng­lich nicht zusammengehört haben und das eine Pferd einen Reiter trug, das andere jedoch keinen. Sie sind aber in Grösse und Stil so sehr verwandt, dass wir sie beide auf einem gemeinsamen Objektblatt bespre­chen möchten.

Bei Akr. 700 haben sich der Grossteil des Pferdes und die Reste seines Reiters erhalten, beim Fragment 697 der Vorderteil des Tieres. Das Pferd 697 berührte den Boden mit allen seinen Hufen, wobei das rechte Bein vorange­stellt ist und im Zuge einer dezenten Vorwärtsbewe­gung mit dem Huf auf der Bodenplatte erst ansetzt. Die Stütze unter dem Bauch ist modern, steht aber an der Stelle der ursprünglichen achteckigen Stütze. Von der hinteren

Abb. 01: Gipsabguss des Pferdes Akr. 700.Abb. 01: Gipsabguss des Pferdes Akr. 700.

Körperpartie zeugt nur noch der linke hintere Huf, der sich an der Plinthe erhalten hat; diese ist bis auf die hintere rechte Ecke, wo der andere hintere Huf aufgelegen haben muss, intakt erhalten.

Vom Pferd Akr. 700 können wir den ganzen Rumpf überblicken. Hingegen fehlen bis auf das linke vordere Bein die drei anderen sowie die vordere Partie des Kopfes mit der Nase und den Lippen. Die drei Stüt­zen anstelle der Beine sind lieblose Zutaten des Abgussate­liers, die Bauchstütze hingegen ahmt die ursprüngliche Mittelstütze nach. Das erkennbare Geschlecht weist das Pferd als Hengst aus. Vom aufgesessenen Reiter haben sich nur Teile der nackten Beine, sein Geschlecht und die linke Hand erhalten. Dieser sass also bis auf die Sandalen unbeklei­det auf dem Pferd. Von den Schuhen ist nur die Sohle in Marmor ausgearbeitet, da die Riemen ursprünglich mit Farbe angedeutet waren. Aus dem Erhaltenen der beiden Pferdekörper ist klar ersichtlich, dass die beiden Tiere nach den identi­schen Grössen- und Proportions­verhältnissen und im Bezug auf Bewegung und Schritt­motiv nach dem glei­chen Kompositionsschema auf­gebaut sind, wobei allerdings die Komposition spiegel­bildlich vertauscht ist: Das Pferd 697 setzt sein rechtes Bein nach vorne und wendet den Kopf zur Rechten, das Pferd 700 hingen stellt sein linkes Bein vorwärts und blickt entsprechend zu dieser Seite hin.

Abb. 02: Gipsabguss des Pferdes Akr. 697.
Abb. 02: Gipsabguss des Pferdes Akr. 697.

Beide Pferdedarstellungen beeindrucken durch ihre lebensnahe, natürliche Charakterisierung. Stilisiert wir­ken einzig die Haarmähnen, die zu einem steifen Kamm „verfestigt“ sind. Die Lebendigkeit und Frische der Dar­stellung wird durch die Kopfwendung akzentuiert. In den Tierdarstellungen waren die spätarchaischen Bild­hauer offensichtlich etwas ungebundener als bei den menschlichen Figuren, die in dieser Zeit noch streng und unbewegt dastehen und bei denen die verbindli­chen axialsymmetrischen Vorgaben offenbar strenger wogen als bei den zeitgleichen, freieren Tierdarstellun­gen.

Die Wendung der Köpfe zur einen Seite hin rührt womöglich auch daher, dass mitunter solche Pferde- bzw. Reiterstatuen bei ihrer ursprünglichen Aufstellung paarweise angeordnet waren. Bei der wohl bekanntes­ten und gleichzeitig auch frühesten Reiterstatue aus der Akropolis, dem um 560/50 v.Chr. entstandenen ‹Reiter Rampin› (Kopf im Louvre, ehemals Sammlung Rampin; dazugehöriger Torso und Pferdehals im Akropolismu­seum), nimmt man aufgrund von weiteren Fragment­funden jedenfalls eine Gruppenanordnung zweier Rei­ter an, die als Pendants jeweils im Gegensinn zueinan­der komponiert waren, so dass die Reiter nach aussen blickten, während die Köpfe der Pferde einander zugewandt waren.

Abb. 03: Der sogenannte ‹Reiter Rampin›, Athen, Akropolismuseum, mit dem Abguss des Kopfes ‹Rampin› in Paris. Um 560/50 v. Chr.
Abb. 03: Der sogenannte ‹Reiter Rampin›, Athen, Akropolismuseum, mit dem Abguss des Kopfes ‹Rampin› in Paris. Um 560/50 v. Chr.

Unsere Pferde haben ursprünglich sicher nicht – wie oben schon gesagt – eine gemeinsame Gruppe gebil­det, da einer einen Reiter, der andere keinen aufweist. Ausserdem verraten leichte stilistische Unterschiede, wie etwa im Detail der Augenausarbeitung, nicht nur zwei verschiedene Künstlerhände, sondern auch leicht von­einander entfernte Entstehungszeiten. Der Reiter Akr. 700 dürfte um die Wende des 6. zum 5. Jh.v.Chr. ent­standen sein, der andere rund 10 Jahre später. Beide aber weisen mit den fliessenden Körperpartien auf den Übergang der Archaik zur Klassik hin. Sie gehören zu den spätesten ‹Perserschutt›-Funden.

Auch wenn schon erwogen wurde, ob die archaischen Reiter nicht Götter dargestellt haben könnten, etwa die Dioskuren, darf man hinter den Pferde- und Reitersta­tuen in der Regel eher feudale Auftrag­geben vermu­ten, die mit ihren Stiftungen nicht zuletzt auch ihren persönlichen gesellschaftlichen Status vor­führen wollen, waren doch Besitz von Pferden und damit die Befähi­gung, im attischen Heer den hoch angesehenen Rei­terdienst zu verrichten, nur den obe­ren Bevölkerungs­schichten vorbehalten. Dabei dürfte nicht nur Akr. 700, auf dem einst ein Reiter aufsass, son­dern auch das Pferd Akr. 697 Weihungen eines atti­schen Ritters an die Burggöttin Athena gewesen sein.

Tomas Lochman

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